Heilpraktiker Kosten | Behandlungskosten bei Naturheilkunde

Kosten und Rechnung beim Heilpraktiker

Grundsätzlich orientieren sich die Heilpraktiker Kosten, also die Behandlungskosten in der Naturheilpraxis an der Gebührenordnung für Heilpraktiker, kurz GebüH. Diese Gebührenordnung stellt allerdings nur eine Empfehlung dar. Sie wird herausgegeben von den allg. Heilpraktiker Verbänden, stammt aus dem Jahre 1985 und wurde seither auch nicht mehr angepasst.

Nach Aushändigung der Rechnung,

auf der alle Behandlungen aufgelistet sind, wird in der Regel der Rechnungsbetrag bar bezahlt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit der Überweisung. Grunsätzlich gilt, dass der Zahlungsbetrag vom Patient direkt getragen wird, denn der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Naturheilpraxis und Patient.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker Behandlung nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen (z. B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Sprechen Sie Ihre Krankenkasse diesbezüglich an.

Der zu zahlende Betrag ist, unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Rechnung erstattet oder nicht vollständig zu 100% an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu zahlen.

Die Gebührenordnung, Berufsordnung und Berufsbild für Heilpraktiker sind auf den Seiten von Die Deutschen Heilpraktikerverbände DDH einzusehen. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) kann auch in der Praxis gelesen werden.

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG.

Rückerstattung bei Privat- und Zusatzversicherten

Die Heilpraktiker Kosten werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Aber auch hier gibt es Behandlungsmethoden, die die Versicherungen nur zu einem Teil oder gar nicht übernimmt. Hierbei sollten Sie vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.

Heilpraktiker Kosten beim Finanzamt

Die von Ihnen getragenen Aufwendungen für die Behandlung durch den Heilpraktiker zur Diagnose, Heilung oder Linderung einer Krankheit und ihrer Folgen oder zur Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit (§ 27 SGB V) sind normalerweise als Krankheitskosten beim Finanzamt abziehbar (BFH-Urteil vom 15.9.1999, III R 46/97, BStBl. 1999 II S. 761).

Auch ist der Eigenanteil von Beihilfeempfängern an Ihren Heilpraktiker Kosten absetzbar. Allerdings müssen zahlreiche Bestimmungen beachtet werden, wie z. B. die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.

Heilpraktiker Kosten
Naturheilpraxis Aschaffenburg